Rechte und Pflichten
Basisversion
Sämtliche von tinnitus help angebotenen Geräuschaufnahmen sind über das Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland, internationale Verträge sowie andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland urheberrechtlich geschützt. Die Nutzer von tinnitus help werden nicht Eigentümer der Geräusche, sondern erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Geräusche gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
1. Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren erwerben die Nutzer von tinnitus help ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private oder gewerbliche Nutzung der Geräusche im Rahmen eines individuell erstellten Tinnitusprofils.
2. Sollten Sie Musikstücke und Geräusche aus Ihrer eigenen Sammlung mit dem Programm tinnitus help mischen und kommerziell nutzen wollen, müssen Sie die Musiklizenz erwerben und die Abgaben an die GEMA zahlen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, sich selbst um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Musik und Geräuschen aus Ihren eigenen Dateien im Rahmen des Programms tinnitus help zu kümmern. Zuwiderhandlung kann strafrechtlich verfolgt werden.
3. Nicht gestattet ist jede sonstige Bearbeitung oder Umgestaltung der Geräusche, insbesondere Remixe, Samples, Neueinspielungen, oder Änderungen.
4. Die Nutzung der Geräusche für Webseiten oder Werbung ist untersagt. Zudem ist es untersagt, die Geräusche Dritten im Rahmen von Tauschbörsen oder elektronischen Netzwerken zum Download anzubieten oder sonst zugänglich zu machen.
5. Bei Verstößen gegen die obigen Lizenzbestimmungen behalten sich die Urheber von tinnitus help die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritte vor, ferner die sofortige Schließung des Accounts.
Profiversion mit Musik
Sämtliche von tinnitus help angebotenen Musik- und Geräuschaufnahmen sind über das Urhebergesetz der Bundesrepublik Deutschland, internationale Verträge sowie andere anwendbare Gesetze im In- und Ausland urheberrechtlich geschützt. Die Nutzer von tinnitus help werden nicht Eigentümer der Musikwerke, sondern erhalten eine Lizenz zur Nutzung der Musik gemäß den nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
1. Mit der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren erwerben die Nutzer von tinnitus help ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die private oder gewerbliche Nutzung der in der Musikbibliothek enthaltenen Musikstücke und Geräusche im Rahmen eines individuell erstellten Tinnitusprofils.
2. Den Nutzern ist es nicht gestattet, Dritten eine Unterlizenz zur Nutzung der Musikstücke und Geräusche einzuräumen oder die nach diesen Lizenzbestimmungen erworbenen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.
3. Die Musikstücke und Geräusche dürfen nur ausschließlich im Rahmen des Programms von tinnitus help genutzt werden. Eine Übertragung auf andere Anwendungen ist nicht erlaubt.
4. Die Einräumung der Nutzungsrechte enthält auch das Recht, die Musikstücke und Geräusche in das erforderliche Format technisch umzuwandeln, zu speichern und zu komprimieren.
5. Nicht gestattet ist jede sonstige Bearbeitung oder Umgestaltung der Musikstücke und Geräusche, insbesondere Remixe, Samples, Neueinspielungen, oder Änderungen.
6. Die Nutzung der Musikstücke und Geräusche für Webseiten oder Werbung ist untersagt. Zudem ist es untersagt, die Musikstücke Dritten im Rahmen von Tauschbörsen oder elektronischen Netzwerken zum Download anzubieten oder sonst zugänglich zu machen.
7. Sollten Sie Musikstücke und Geräusche aus Ihrer eigenen Sammlung mit dem Programm tinnitus help mischen und kommerziell nutzen wollen, müssen Sie die Musiklizenz erwerben und die Abgaben an die GEMA zahlen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, sich selbst um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von Musik und Geräuschen aus Ihren eigenen Dateien im Rahmen des Programms tinnitus help zu kümmern. Zuwiderhandlung kann strafrechtlich verfolgt werden.
8. Bei Verstößen gegen die obigen Lizenzbestimmungen behalten sich die Urheber von tinnitus help die Einleitung von zivil- und strafrechtlichen Schritte vor, ferner die sofortige Schließung des Accounts.
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